Stiftung Naturschutz

„Wir brauchen einen ganzheitlichen Blick“

Interview mit Wolfgang Vogel am 21.06.2023 in Schellhorn

Ich bin verheiratet und habe drei Kinder und zwei Enkelkinder.

Ich bin 1949 in Lütjenburg geboren, dort zur Grundschule gegangen und im Anschluss nach Plön auf das Gymnasium gewechselt. Nach dem Abitur habe ich Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Kriminologie in Kiel studiert, 1977 dort mein erstes Staatsexamen und 1979 mein zweites Staatsexamen gemacht.

1980 bin ich in die Landesverwaltung Schleswig-Holstein eingetreten und war in der ersten beruflichen Phase im Innenministerium in der Abteilung für Wohnungsbau und Städtebauförderung tätig. Eines der Projekte, an denen ich beteiligt war, war die Altstadtsanierung in Lübeck, die ich von Anfang an miterlebt habe. Schwerpunkt waren strukturelle und kulturelle Fragestellungen.

Ende 1980 bis Ende 1983 war ich zum Kreis Dithmarschen abgeordnet, wo ich die Hälfte der Zeit dort im Jugend- und Sport- und im Sozialbereich tätig und die andere Hälfte der Zeit für den Bau (einschließlich der Naturschutzaufgaben) und den Ordnungsbereich zuständig war.

Im Sozial- und Jugend- und Sportbereich waren größere Projekte das Landwirtschaftsmuseum Meldorf von der Finanzierung bis zu den inhaltlichen Fragestellungen und die Behindertenplanung und der Jugendhilfeplan die größeren Projekte, die ich als Projektleiter mit meinen Kolleginnen und Kollegen gestalten konnte. Im Bau- und Ordnungsbereich war es die Projektleitung für den Aufbau einer Notrufzentrale für den Notruf 112 und die Einrichtung einer Zentrale für den Notruf und die Katastrophenabwehr des Kreises. In dieser Phase habe ich dann auch die ersten beruflichen Erfahrungen mit Naturschutzfragestellungen sammeln können.

Nach Ablauf meiner Abordnung bin ich ab 1984 im Sozialministerium in Kiel, in der Abteilung Gewerbeaufsicht, Referatsleiter für die Bereiche Immissionsschutz, Chemikalien- und Gefahrstoffrecht und formelles Atomrecht und als Justitiar der damaligen vier Gewerbeaufsichtsämter im Lande für rechtliche Angelegenheiten im Immissionsschutz zuständig gewesen Zu den Aufgaben gehörte auch die fachliche Vertretung in Bundesratsverfahren, zum Beispiel die erste Novelle zum Bundesimmissionsschutzgesetz und die Erarbeitung der ersten Gefahrstoffverordnung. Dabei habe ich mit Fragen der Einwirkung von technischen Anlagen und Stoffen auf die Natur und auf den Menschen zu tun gehabt.

Ab 1989, zunächst in Vertretung des Leiters des Ministerbüros im Ministerium für Naturschutz, Umwelt und Landesplanung (MNUL), von 1990 bis Ende 1993 als Leiter des Ministerbüros bei Professor. Dr. Dr. Bernd Heydemann. Von1994 bis Anfang1996 war ich Referatsleiter der Abteilung Naturschutz im MNUL für Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten. Schwerpunkt war die Umsetzung des ein Jahr vorher beschlossenen neuen Landesnaturschutzgesetzes inklusive der Fachaufsicht für die Stiftung Naturschutz.

1996 wurde ich zum Dienststellenleiter des neu gegründeten Landesamtes für Natur und Umwelt (LANU) mit Sitz in Flintbek berufen. Das LANU war eines der Modernisierungsprojekte der Landesregierung, das die Zusammenführung der Aufgaben des Landesamtes für Naturschutz und Landschaftspflege, des Landesamtes für Wasserhaushalt und Küsten, des Geologischen Landesamtes, der Untersuchungsstelle für Umwelttoxikologie und der Staatlichen Vogelschutzwarte bezweckte, um die Kompetenzen der Ämter zum Schutz und zum Erhalt der Natur zu bündeln und ganzheitliche Ansätze für biotischen und abiotischen Bereich entwickeln zu können .

2009 wurde das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gegründet. Die Aufgaben des LANU wurden mit den Aufgaben der drei staatlichen Umweltämter, die den technischen Umweltschutz bearbeiteten, und den Aufgaben der drei Ämter für ländliche Räume, die Aufgaben aus dem Bereich Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung wahrnahmen, verbunden. In diesem Verbund wurden Fragen der Nutzung der Naturgüter und deren Schutz und Erhalt bearbeitet und dafür neue Strukturen geschaffen. Bis zu meinem Ausscheiden Ende 2014 war ich als Dienststellenleiter führend dafür tätig.

Mit meinen dienstlichen Aufgaben waren auch internationale Mitwirkungen verbunden, Schwerpunkte z.B Aufbau der ungarischen Umweltverwaltung bei Eintritt in die EU als stellvertretender Projektleiter, die Mitwirkung in den INTERREG-Beiräten von Fehmarn Belt und Süddänemark, Steering Committee des Baltic Eutrophication Network.

Ehrenamtlich habe ich verschiedene Aufgaben wahrgenommen z.B. als Bürgermeister der Gemeinde Felde, dort auch als Vorsitzender des Sportvereins TuS Felde e.V., Kreisjugendwart des Fußballverbands Plön, Vorsitzender des Vereins Zukunftsfähiges Schleswig-Holstein e.V., Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Naturschutzgeschichte Schleswig-Holstein und des Umweltforums der Landes SPD. Bei den drei letztgenannten Institutionen war ich seit deren Gründung mit aktiv. Ferner war ich Vorsitzender des Kuratoriums der Nieklitzer Ökologie und Technologie Stiftung in Nieklitz, Mecklenburg-Vorpommern.

Wann hast du begonnen, dich für den Naturschutz zu engagieren? Was oder wer hat dich beeinflusst? Wann war das?

Die Erfahrungen mit der Natur und mit der Landwirtschaft in meiner Kindheit haben mein Naturverständnis sehr geprägt. Zu meiner Zeit war Natur noch weniger in Anspruch genommen als heute, noch richtig Natur. Wir haben als Kinder in der Kossau-Niederung festgestellt, wo wir im Moor hintreten konnten und wo nicht. Wir haben uns als Elfjährige mit den Förstern gekabbelt, weil wir einen Baum umgehackt hatten, um uns ein kleines Floß zu bauen. Wir haben essbare Wildpflanzen oder auch Früchte direkt vom Acker genommen und gegessen.

Meine Familie kommt mütterlicherseits aus Gleschendorf in der Nähe von Lütjenburg. Dort habe ich die Landwirtschaft kennengelernt, wie sie Anfang der 1950er-Jahre war und wie man sie heute eigentlich praktiziert sehen möchte. Der schonende Umgang mit der Natur war selbstverständlich. Es wurde mal Kalk gestreut, aber das war schon eine Ausnahme. In der Regel wurde nur der anfallende Festmist zur Düngung eingesetzt und es gab eine vielfältige Fruchtfolge. Später in meiner Zeit in Dithmarschen ist mir in unserem damaligen Wohnort in Nordhastedt das Problem zwischen dem Schutz und der Nutzung der Natur deutlich geworden. Vor unserer Haustür lag das Fieler Moor und in Sichtweite am Horizont die Raffinerie von Hemmingstedt. Anfang der 1980er-Jahre konnte man manchmal die Emissionen der Raffinerieanlage noch wahrnehmen. Dieser Eindruck war in meiner späteren Zeit im Immissionsschutz Auftrag, den Schutz der Natur mit den rechtlichen Möglichkeiten zu sichern.

Auf den Naturschutz bezogen hat mir Bernd Heydemann in der Zusammenarbeit viel von seinen Erfahrungen, Kenntnissen und zukunftsweisenden Überlegungen mitgegeben und mich dadurch sehr geprägt. Die habe ich dann nach meinem Ausscheiden als Bürgermeister der Gemeinde Felde mit den GemeindevertreterInnen umgesetzt. Wir haben einen neuen Landschaftsplan und Grünordnungspläne für den überwiegenden Teil der Baugebiete aufgestellt und eine Agenda 21 ab 1994, die als Zielsetzung den Einklang zwischen Mensch und Natur und den Schutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen, mit Arbeitsgruppen der BürgerInnen entwickelt.

Wo, wann und in welcher Funktion hast du dich eingesetzt? In welchen Gebieten, auf welchen Flächen, in welchen Einrichtungen, ehrenamtlich oder hauptamtlich? Was waren die Aufgaben deiner Wirkungsstätten. Was hast du dort konkret gemacht?

In Dithmarschen war der Bereich Natur und Umwelt, damals im Bauamt angesiedelt. Dort beschäftigte ich mich auch mit Naturschutzfragen. Der damalige Bauamtsleiter hatte das Ziel, eine Population von Birkwildhühnern zu erhalten. Ich habe vergeblich versucht, ihm zu verdeutlichen, dass der Lebensraum dafür nicht mehr vorhanden ist. Das Thema hat uns noch später im LLUR beschäftigt

Nach der Dithmarscher Zeit bin ich im Sozialministerium in Kiel auch als Justitiar für alle Gewerbeaufsichtsämter tätig gewesen und habe dabei einen ziemlich breiten Einblick bekommen, wie Naturschutzbelange von den zuständigen Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein behandelt wurden. Bei elf Kreisen und vier kreisfreien Städten gab es teilweise unterschiedliche Anwendungen der Vorgaben. Ich hatte dafür Sorge zu tragen, dass die erteilten Genehmigungen mit dem Naturschutz- und Immissionschutzrecht in Einklang standen.

Während meiner Tätigkeit als Büroleiter bei Bernd Heydemann habe ich erlebt, wie er alle Gesetze, die Einfluss auf Natur und Umwelt hatten, novelliert hat. Es waren über 80 Vorhaben, an denen ich mit beteiligt war.

Zentral war das Landesnaturschutzgesetz von 1993. Grundlage dafür war das Programm Biologischer Naturschutz, Teil 5, das 1992 veröffentlicht wurde. Der Hauptteil reflektiert auf den späteren Inhalt des Landesnaturschutzgesetzes. Ein weiterer Schritt war, die Biotopprogramme im Agrarbereich zu verändern.

In einem Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen aus dem Jahr 1986 war wissenschaftlich belegt, dass Naturschutz großräumiger angelegt werden und sowohl Kerngebiete als auch Vernetzungsbiotope umfassen muss, um die Funktionsfähigkeit der Systeme zu erhalten. Im Programm Biologischer Naturschutz steht dazu: „Bei einer Gesamtbeurteilung der heutigen ökologischen Situation der Ökosysteme und Biotope muss zwischen direkten Einflüssen auf bestimmte Areale und Biotoptypen und den indirekten großflächigen Veränderungen infolge von überregionalen Änderungen des Klimas oder der Veränderung der chemischen Zusammensetzung von Luft, Niederschlag, Gewässer, Grundwasser unterschieden werden.“ Es waren schon Naturschutzgebiete als Kerngebiete ausgewiesen, die aber kleinteilig waren. Es war der Versuch, mit der Landwirtschaft auf Flächen, die betriebswirtschaftlich nicht interessant waren, gegen ein Entgelt Biotopflächen zur Ergänzung anzulegen. Dazu kamen Fragestellungen des Stoff- und Energiehaushaltes, beispielsweise die Einwirkungen von Stickstoffgaben über die Luft.

Als die Großfeuerungsanlagenverordnung 1984 erlassen wurde, die für alle großen Kraftwerke in Schleswig-Holstein maßgebend war, wurde der Ausstoß von Schwefeldioxid- und Stickoxidverbindungen erheblich reduziert. Es war eine Bundesverordnung, die umgesetzt werden musste. An deren Umsetzung war ich umfänglich beteiligt.

Durch den politisch beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie wurde die Windenergie Anfang der 1990er-Jahre schon verstärkt Thema für den Naturschutz, den Immissionsschutz und die Landesplanung. In den Prozess einer gesetzeskonformen Umsetzung bis hin in regionalplanerische Ebenen war ich involviert.

Im LANU sind wir von der sektoralen Betrachtung zu einem ganzheitlichen Ansatz gekommen. Die fachlichen Bereiche – Naturschutz, Geologie und Bodenschutz, Küsten- und Gewässerschutz, Abfall, Stoffwirtschaft und Immissionsschutz für den Abfallbereich – waren integriert. Alle biotischen und abiotischen Fragestellungen des Naturhaushalts und der Ökosysteme konnten beurteilt und raumbezogen Programme und Maßnahmen entwickelt werden. Das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein von 1999 ist dafür ein Beispiel.

Das LLUR mit den drei staatlichen Umweltämtern, die den technischen Umweltschutz bearbeiteten, mit den drei Ämtern für ländliche Räume, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bot erstmals die Möglichkeit zusammen mit den Aufgaben des bisherigen LANU ab 2009 die Konflikte zwischen Schutz und Nutzung der Natur zu erkennen und Lösungsansätze dafür zu entwickeln.

Bei größeren Genehmigungsverfahren konnten die internen Beratungsmöglichkeiten in den Fachabteilungen eingesetzt werden. Beratung aus dem Naturschutz, der Wasserwirtschaft und dem Bodenschutz konnten zielführend dafür genutzt werden, um den verfassungsrechtlichen Verantwortungen nach Bundesrecht und nach Landesrecht zum „Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens“ gerecht zu werden. Betriebsbedingungen z.B. im Bereich der Landwirtschaft und der Fischerei konnten auch konkreter in den Verfahren berücksichtigt werden.

Welche Programme, Richtlinien, Einrichtungen, Institutionen etc. haben deine Arbeit beeinflusst, und wie beurteilst du deren Wirkung?

Das Landesnaturschutzgesetz von 1993 war praktisch die Grundlage für alles, was wir im Naturschutz später weiterentwickeln konnten. Später gab es noch Veränderungen, die durch europäisches Recht geprägt waren, wie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie. Es war wichtig, dass wir diese EU-Vorgaben hatten. Ihre Umsetzung erfolgte von 1992 bis in die 2000er-Jahre.

Früher war der Naturschutz überwiegend auf Arten- und Biotopschutz ausgerichtet. Der Schutz der Ökosysteme hat dann über die Jahre mehr Bedeutung erhalten. Das Thema Biotopverbundplanung ist von Schleswig-Holstein aus bundesweit nach vorne gebracht worden bis hin in das Raumordnungsgesetz des Bundes. Im Bundesraumordnungsgesetz wurde dafür eine entsprechende Regelung aufgenommen.

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein ist in dieser Entwicklung immer bedeutsamer geworden. Als ich für die Stiftungsaufsicht 1994 zuständig war, bestand die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein aus zweieinhalb MitarbeiterInnen. Damals war allerdings die zu bewirtschaftende Größenordnung zwei bis drei Prozent dessen, was wir heute an Stiftungsflächen haben. Die Stiftung sollte nach dem Landesnaturschutzgesetz gestärkt werden. Sie hat eine rasante Entwicklung genommen. Es freut mich, dass aus so einem kleinen zarten Gewächs ein richtig dynamisches Unternehmen für den Naturschutz geworden ist.

Auch der ehrenamtliche Bereich, die größeren Verbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die nicht über den Landesnaturschutzverband (LNV) organisiert waren, bekamen später – wie der LNV – eine Förderung zur Umsetzung des Naturschutzes.

In Zusammenhang mit der Flächenentwicklung war das Stickstoffdringlichkeitsprogramm mit der Gülleverordnung ein Instrument, um den Stickstoffeinsatz in der Landschaft auf den Agrarflächen zu minimieren. Das damalige Uferrandstreifen-Programm wurde erheblich erweitert, um möglichst viel Puffer zu den Gewässern zu schaffen. Zusätzlich erfolgte ein teilweiser Umbau von Gewässern im Sinne einer naturnahen Gewässergestaltung.

Monitoringsysteme wurden aufgebaut oder weiterentwickelt. Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sollte auf diese Weise zukünftig besser beurteilt werden können. Eine zentrale Aufgabe, die wir im LANU ab 1996 verstärkt angegangen sind. Die Daten wurden nicht nur landesweit genutzt, sondern auch z.B. in internationalen Kooperationen wie dem EU-Projekt „Baltic Eutrophication Regional Network (BERNET)“, in dem ich von 1998 bis 2006 zusammen mit meinen KollegInnen mitgewirkt habe. Dies war eine internationale Zusammenarbeit und Austauschplattform zur Verringerung der Eutrophierung der Ostsee.

Welche Ziele waren dir bei deiner Arbeit für den Naturschutz wichtig? Haben sich die Ziele im Laufe der Zeit verändert?

Der ganzheitliche Ansatz. Er ist durch das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz vorgegeben. Dass wir sektoral in den Naturschutz, auch über andere Fachgesetze, eingestiegen sind, ist historisch bedingt. Die Erkenntnis, dass dieses Vorgehen nicht reicht, hat über die Jahrzehnte zugenommen. Die EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gingen mit ihren Zielrahmen schon in diese Richtung und waren ganzheitlicher. Das ganzheitliche Denken hat sich noch verstärkt, weil wir heute unter den Rahmenbedingungen, die schon im Programm Biologischer Naturschutz von 1992 formuliert waren, sehen, dass sich die CO2-Veränderungen, die atmosphärischen Veränderungen und natürlich auch die ganzen stofflichen Einflüsse total auf das Gesamtsystem auswirken. Wenn man die Prognose- Ergebnisse betrachtet, liegen für die Aspekte Klimaanpassung und Klimaschutz die Fragen auf der Hand: Wie werden sich die Systeme entwickeln? Was wirkt auf die Systeme ein? Wie widerstandsfähig sind sie? Aus meiner Sicht war es richtig, großflächigen Naturschutz zu entwickeln. Ziel war Naturschutz auf 15 Prozent der Landesfläche zu etablieren. Anfang der 1990er-Jahre haben wir deshalb die Naturschutz-Ausweisungen beschleunigt, dennoch ging es nicht schnell genug, weil es vor Ort Widerstand gegen die Ausweisung gab. Später konnte durch eine verstärkte Beteiligung der Wasser- und Bodenverbände bei der Umsetzung der WRRL und der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie bei der Maßnahmen- und Managementplanung mehr Einvernehmen erreicht werden.

Transparenz herzustellen und Beteiligungen zu ermöglichen, nicht im stillen Kämmerlein zu entscheiden, ist das A und O. Das hat sich durch meine ganze berufliche Tätigkeit gezogen.

Was würdest du als deinen größten Erfolg in Sachen Naturschutz bezeichnen? Und warum?

Meinen großen Erfolg gibt es in diesem Sinne nicht. Ich war immer ein Teil des Ganzen. Ich habe versucht, aus den Erfahrungen, die ich gemacht habe und mit meinen Kompetenzen mit anderen etwas Positives zu entwickeln. Ergebnisse beruhten auf der Vielzahl von Meinungen und Gedanken unter anderem von Kolleginnen und Kollegen, die dann den Grundstock bildeten. Naturschutz ist ein Konglomerat. Vielfalt ist Leben und genau das bildet sich auch im Naturschutz ab. Alle müssen eingebunden sein. Es war mein Ansinnen, dies zu praktizieren.

In einigen Bereichen sind wir ein gutes Stück vorangekommen sind. Die Stiftung Naturschutz hat nach diesem Prinzip in Schleswig-Holstein ein großflächiges Biotopnetzwerk auf 38.000 Hektar entwickeln können. Das Stiftungsland ist Kernstück des Naturschutzes in Schleswig-Holstein. Eine Vielzahl von großflächigen Entwicklungen z.B. Dellstedter Birkwildmoor, Dosenmoor, Curauer Moor, Schäferhaus bei Flensburg, Geltinger Birk sind nur ein Ausschnitt aus der Vielfalt des Stiftungslandes.

Wann ist dir der Begriff Klimaschutz zum ersten Mal begegnet?

Mit Klima und Atmosphäre war ich durch den Immissionsschutz befasst, also schon Anfang der 1980er-Jahre. Das Ozonloch war eines der ersten Probleme, die ich beruflich mitbekommen habe und mit dem ich mich beschäftigt habe.

Als Dr. Edda Müller 1994 Umweltministerin wurde, spielte der Klimaschutz eine etwas größere Rolle. Sie kam aus dem damaligen Umweltministerium in Bonn und war dort als Unterabteilungsleiterin zuständig auch für Fragen des Klimaschutzes. Im ersten Umweltbericht des Landes, den sie initiiert hat, gibt es dazu Ausführungen.

Hast du Klimaschutzaspekte bei deiner Naturschutzarbeit aktiv miteinbezogen? Wo und wann ist dir das mit welchen Maßnahmen gelungen?

Das war schon in der LANU-Phase. Wir hatten 1999 gemeinsam mit dem Ministerium das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein, das durch das Naturschutzgesetz vorgegeben war, zu erarbeiten. Das Landschaftsprogramm ist das erste Programm, das, politisch gesehen, versuchte, alle Facetten des Naturschutzes zusammenzubringen. Darin gibt es auch einen Part zum Thema Klimaschutz. Die Bewertung des Klimaschutzes war damals nicht mit heute vergleichbar, weil die Auswirkungen der Veränderungen des Klimas in dem Umfang mit den vorhandenen Prognosemodellen noch nicht darstellbar waren. Aus dem politischen Programm mit den Zielsetzungen wurden für die Umsetzung die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet. Dazu sollte für alle Bereiche – Verwaltung, Stiftungen, Ehrenamt, die nach dem Programm entsprechend aufgerüstet werden sollten – die entsprechende Finanzausstattung kommen. Aus dem Bereich Landwirtschaft wurde ordentlich gegen das Programm gewettert. Die Wucht, die sich entwickelte, konnten wir nicht gut auffangen. Das Programm wurde schließlich beschlossen, aber dann nicht mehr zur Entwicklung des Naturschutzes eingesetzt. Insofern ist die Umsetzung leider nicht gelungen. Das Landschaftsprogramm wäre eine gute Grundlage gewesen, um den Naturschutz neu anzusetzen.

Haben sich im Nachhinein Maßnahmen, die andere Ziele verfolgten, deiner Meinung nach als klimarelevant erwiesen?

Alle Maßnahmen, die biotop- und artenschutzbezogen waren und dazu geführt haben, dass Wälder, Auen, Moore erhalten wurden, sind auch klimarelevant. Die Maßnahmen wurden zwar nicht unter dem Aspekt des Klimaschutzes durchgeführt, sie dienten ihm aber. Fragen des Landschaftswasserhaushalts, der Pufferfunktionen, kleinklimatische Fragestellungen und Fragen zu Rückzugsräumen hatten wir schon bei der Schutzgebiets- und Biotopverbundplanung Anfang der 1990er-Jahre unter Professor Heydemann im Blick. Ziel damals war zum Beispiel, weg von den vielen kleinen Inseln von Tümpeln, die teilweise bis an den Tümpelrand bewirtschaftet wurden, zu kommen. Naturschutz wurde großflächig in großen Biotopverbundstrukturen gedacht und entwickelt. Andererseits wurden Elemente wie die vielen kleinen Moore in Dithmarschen erhalten, weil sie das System hervorragend funktional stützten, Die großen Systementwicklungen standen damals auf der Agenda, das galt auch schon damals für den Schutz der Ostsee.

Für mich bedeutet Naturschutz nicht nur der Schutz von Tieren und Pflanzen, Erhalt der biologischen Vielfalt, sondern des gesamten des Naturhaushalts. Stoffeinträge haben für das Klima große Relevanz. Z.B. Stoffe, die durch Verbrennung in die Luft kommen verursachen enormen Systemschaden.

In welchen Bereichen ist die Integration von Naturschutz und Klimaschutz am besten gelungen? Was waren die entscheidenden Faktoren?

In den Mooren, Wäldern und Auen ist es am besten gelungen, vor allem in großen Naturschutzgebieten. Zum Beispiel in der Eider-Treene-Sorge-Niederung. Das war damals ein guter Ansatz. Ein Kollege aus der Landesplanung, verstärkt durch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Naturschutz, bekam den Auftrag, die Umsetzung vor Ort mit allen Beteiligten zu organisieren.

Der Beginn war ziemlich ruckelig, aber die Menschen vor Ort haben gesehen, dass sie von der Verwaltung und der Stiftung beachtet wurden. Es wurde Vertrauen aufgebaut. Es waren immer verlässliche Gesprächspartner und Ansprechpartner vor Ort. In der Engholm-Regierungszeit gab es einen Landtagsabgeordneten aus Erfde, der als „Sorgenträger“ die Botschaften aus der Region nach Kiel trug. Auch sie wurden ernst genommen. Es wurde versucht, mit den Menschen vor Ort Lösungen zu schaffen.

Gemeinwohlarbeit setzt voraus, dass untereinander Offenheit und Sachbezogenheit herrscht. Ich habe versucht, aus der Verantwortung heraus zusammen mit meinen MitarbeiterInnen auch so zu handeln. Auf uns als Fachbehörde musste man sich verlassen können.

In welchen Bereichen hat das Einbeziehen der Klimaschutzaspekte gar nicht funktioniert? Woran lag das? Am fehlenden Wissen/Bewusstsein, an Sachzwängen oder an den handelnden Personen?

Das kann man nicht personalisieren. Ich habe im Landwirtschaftsbereich, einige Bauernverbandspräsidenten erlebt. Sie sind naturgemäß Interessenvertreter. Da hätte ich mir mehr Offenheit gewünscht. Vielleicht lag es auch ein Stück an unserem System, dass wir diese Offenheit aus der Sicht der Landwirtschaft nicht selbst zu produzieren verstanden. Mit einem Vertreter aus dem Bauernverbandsvorstand habe ich damals über Jahre intensive Diskussionen über Naturschutz und Gewässerbelastung geführt. Das gegenseitige Verständnis und das entwickelte Vertrauen zwischen uns war gut, reichte aber nicht aus, den Vorstand des Bauernverbandes zu überzeugen.

Es hat zum Beispiel nicht funktioniert, die Landwirtschaft von den Erkenntnissen, die wir über das Baltic Eutrophication Regional Network (BERNET) Ende 1998 gewonnen hatten, zu überzeugen und sie für eine Reduzierung von Nährstoffeinträgen in die Ostsee mit ins Boot zu holen.

Aktuell sehe ich die Probleme beim Thema Energie. Wir müssen auf erneuerbare Energien umstellen. Kurzfristig müssen Entscheidungen getroffen werden. Es besteht die Gefahr, die mittel- und langfristigen Folgen nicht im Blick zu behalten. Problem ist, dass wir die Auswirkungen des Vorgehens nicht an aktuellen Daten abgleichen können, da sie nicht vollständig, aktuell bzw. sogar nicht digital verfügbar sind. Öffentliche Diskussionen und folgende Abwägung und die Entscheidungsfindung haben deshalb keine umfassende, sondern eine eingeschränkte Sachgrundlage. Geld für ausreichende Datenversorgung ist nicht da. Die Natur verändert sich aber unaufhaltsam weiter in ihrer Dynamik. Ich habe während meiner Dienstzeit versucht, den Datenfundus für Planungen und Entscheidungen zu verbessern. Einen kleinen Erfolg konnten meine KollegInnen und ich mit der Aktualisierung der Biotopkartierung für Schleswig-Holstein noch vor Ende meiner Dienstzeit erreichen. Insgesamt ist die Aktualisierung von Daten außerhalb von etablierten Messsystemen nicht ausreichend für die notwendigen Beurteilungen.

Gibt es, wenn du auf die einzelnen Projekte zurückblickst, Dinge, die du heute in Bezug auf den Klimaaspekt anders machen würdest?

Als Fachbehörde haben wir 1996 im LANU eine eigene Nachhaltigkeitsagenda entwickelt, die das Thema Klima mit bedacht hat – 1992 ist die Klimarahmenrechtskonvention gekommen – aber wir haben sie nicht richtig umgesetzt bekommen. Klimaschutz stand damals politisch noch nicht im Vordergrund.

Aus heutiger Sicht würde ich das sektorale Denken gegenüber der ganzheitlichen Betrachtung hintanstellen. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist eine zentrale Aufgabe. Dabei hat die Bildung dabei eine zentrale Rolle. Im Verein Zukunftsfähiges Schleswig-Holstein e.V. engagiere ich mich seit seiner Gründung 1997 auch ehrenamtlich, um Bildung für nachhaltige Entwicklung im Land voranzubringen. Wir brauchen einen ganzheitlichen Blick. Die Natur ist Lebens- und Wirtschaftsgrundlage. Wenn sie nicht mehr funktioniert und ihre Dienstleistungen für die Menschheit nicht mehr zur Verfügung stellen kann, bleibt Wirtschafts- und Sozialpolitik gesellschaftlich ohne Erfolg. Wegen dieser für uns existenziellen Verbindung bin ich ein Verfechter einer grünen Nachhaltigkeits-Ideologie, die dem Schutz und Erhalt der Natur Vorrang einräumt. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz im April 2022 wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass das vom Gericht geprüfte Klimaschutzgesetz in seiner inhaltlichen Ausgestaltung nicht ausreicht, um sicherzustellen, dass die nachfolgenden Generationen noch die Lebenssituationen vorfinden, die sie brauchen, um in körperlicher Unversehrtheit leben zu können. Das hat mit dem Vorsorgeprinzip zu tun, das wir nicht konsequent beachtet haben. Beachtung des Vorsorgeprinzip, schonender Umgang mit den Ressourcen der Natur. Der Anspruch der nachfolgenden Generationen ist sonst nicht zu erfüllen. Für uns als Gesellschaft bedeutet das einen absoluten Kollaps der gesellschaftlichen Entwicklungen und Existenzen.

Wie sieht für dich erfolgreicher Naturschutz verbunden mit Klimaschutz in Zukunft aus und wo siehst du die Grenzen des Zusammenwirkens von Natur- und Klimaschutz?

Grenzen sehe ich überhaupt nicht, wenn der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zu dem der Klimaschutz selbst einen Beitrag leisten soll, das gemeinsame Ziel ist. Das Zusammenwirken von Klimaschutz und Naturschutz ist dann erfolgreich, wenn die Aspekte beider Zielsetzungen zusammen beachtet werden. Natur- und Umweltschutz unter dem Aspekt der Klimaveränderung erfordert ganzheitliche Arbeit und integrative Konzepte und Maßnahmen.

Bei der Agrar-Photovoltaik habe ich die Sorge, dass es einen Wildwuchs geben wird, den man nicht steuern kann. Ich erinnere mich an die Entwicklung der Windenergie Anfang der 1990er-Jahre. Es gab keine Planung. Wir wurden total überlaufen, weil viele Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen gestellt wurden, die Wirkungen auf den Raum aber nicht klar waren. Dieses Risiko sehe ich zukünftig, wenn ich die technischen Bereiche betrachte.

Im Bereich des biologischen Klimaschutzes wird und wurde in der Regel immer zusammengearbeitet. Das betrifft insbesondere die Bereiche Wald, Auen und Moore als die für den Schutz des Klimas relevanten Lebensräume. Im Wald steht die Bewirtschaftung aus ökonomischen Gründen noch im Vordergrund, das Gleiche gilt auch für die anderen genannten Ökosysteme. Wir wissen, dass sich etwas verändert. Die Beantwortung der Frage, ob diese Veränderungen positive oder negative Wirkungen haben, setzt voraus, dass man fachliche Grundlagen hat, mit denen man die Wirkungen beurteilen kann. In einigen Bereichen sind sie vorhanden wie zum Beispiel Dauerbeobachtungsflächen, Gewässeruntersuchungen. Leichte Vergleiche sind über Grenzwerte möglich. Im klassischen Naturschutz gibt es Grenzwerte wie im technischen Umweltschutz nicht. Der Zustand der Natur zum Beispiel das Arteninventar und Lebensräume sind zu ermitteln und verändern sich ständig. Dies ist ein Riesenproblem. Die Aktualisierung der Biotopkartierung hat dies meines Erachtens gezeigt. Ideal wäre, wenn der Staat das Geld, das projektbezogen in die Hand genommen wird, selbst investiert, um ein Datentableau für die ganze Landesfläche zu produzieren, mit dem so weit wie möglich der Zustand von Natur und Landschaft aktuell beurteilt und auch für unternehmerische Entscheidungen genutzt werden kann.

Welche Ziele und Herangehensweisen hältst du in diesem Zusammenhang für realistisch?

Für die notwendige Transformation müssen Zusammenhänge in eingängigen Erzählungen aufgezeigt werden. Schon vor 20 Jahren wurden Ideen entwickelt, bei denen Transparenz und Vermittlung eine ganz wichtige Rolle spielten. Ein geschlossenes ganzheitliches Zielsystem, eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft haben wir politisch nicht initiieren können, weil wir aus meiner Sicht immer noch zu sektoral denken und handeln. Die horizontalen und vertikalen Querverbindungen aufzuzeigen, ist ein Akt von Planung, der Landesplanung, die die gesamträumliche Entwicklung so umsetzen muss, dass es zu keinen Störungen im ökologischen Bereich kommt, die Ressourcen ausreichen, um den sozialen und ökonomischen Gemeinwohlinteressen gerecht zu werden. Dieser Akt der Landesplanung findet in einem aus meiner Sicht zu engem zeitlichen Beteiligungsrahmen statt. Ein Bottom-up-Prozess mit partizipativem Element, der sich auf digital verfügbare raumbezogene Daten abstützen kann, würde zu einer stärkeren Ausprägung des partizipativen Ansatzes führen.

Dazu kommt das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung. Partizipation muss als natürliches Element in Kindergärten, Schulen, in wissenschaftlichen und handwerklichen und wirtschaftsorientierten Ausbildungsstätten aufgebaut werden, damit alle Kräfte in unserer demokratischen Gesellschaft zur Entwicklung des Gemeinwohls klare Vorstellungen entwickeln und einen Beitrag leisten können.

Der Erhalt von Stiftungen und Verbänden ist notwendige Voraussetzung für die Umsetzung. Ehrenamtliche Arbeit vor Ort muss erhalten bleiben, denn ohne sie kann vieles in der Transformation nicht bewegt werden. Es sollte rechtlich gesichert sein, dass für die Transformation ausreichend Haushaltsmittel verfügbar sind.

Welche Fehler dürfen auf keinen Fall gemacht werden?

Den Verlust von Lebensräumen und Artenvielfalt und die Beeinträchtigung von Ökosystemen dürfen wir nicht zulassen.

Transformation bleibt eine Leerhülse, wenn kein gemeinsames Verständnis davon vorhanden ist. Transformation kann nur erfolgreich sein, wenn das partizipative Element und die faktenbasierte Ebene klar sind und insgesamt beachtet werden. Ohne diese Voraussetzungen wird ein Transformationsprozess nicht gelingen und hätte aus meiner Sicht gesellschaftlich negative Wirkungen.

Allgemein ist das Tempo zum Schutz und Erhalt der Natur einerseits und für die nachhaltige Energiewende zu gering. Zu viel Substanz der Natur bleibt auf der Strecke. Die Verwaltung ist – wie die Gesellschaft – auf die notwendigen Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet. Meine Hoffnung ist, dass Druck, der durch die Diskussion über die Klimaveränderung und die Transformation der Energiesysteme erzeugt wird, die Einsicht fördert, dass in den Prozess investiert werden muss. Meine Sorge ist, dass man wie früher nur den aktuellen Problemen politisch Vorrang einräumt. Die Probleme, die wir schon vor 30 Jahren dargestellt haben, wie den Biodiversitätsverlust, existieren immer noch in der gleichen Größenordnung und werden eher noch dramatischer. Klimaschutz durch erneuerbare Energien finde ich richtig. Naturnutzung in der Zukunft erfordert den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems. Die Vielfalt des Lebens muss erhalten werden. Sie sichert Zukunft.